Wir werden zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in einer Poinger Wohnung alarmiert.
Bei der Erkundung im Außenbereich und vor der gemeldeten Wohnung ist weder Rauch noch Rauchgeruch wahrnehmbar. Die Kontaktaufnahme zu der in der Wohnung befindlichen Person, scheiterte aufgrund des lauten Rauchwarnmelders. Die Tür wurde kurzerhand mittels Sperrwerkzeug gewaltfrei geöffnet.
Sofort war Rauch sicht- und riechbar, ebenfalls eine in der Wohnung liegende Person. Die hilflose Person wird umgehend ins Freie gebracht und dort von uns betreut. Das am Herd angebrannte Essen auf den Balkon gestellt sowie der Herd abgestellt.
Wir belüften die Wohnung noch mittels Überdruckbelüfter und messen danach die Wohnung mittels CO-Warner frei.
Nachdem kein weiteres Eingreifen für uns mehr erforderlich ist, rücken wir wieder ein.