Aufmerksame Nachbarn bemerken einen ausgelösten Rauchwarnmelder im Haus. Nachdem niemand in der betroffenen Wohnung öffnet, setzen Sie einen Notruf ab.
Bei unserem Eintreffen, können wir augenscheinlich weder Rauch noch Feuer feststellen. Ein Trupp soll daher über die Rückseite des Gebäudes mittels Steckleiter über ein gekipptes Fenster vorrücken.
Das Fenster muss der Trupp jedoch nicht mehr öffnen, da der ausgelöste Rauchwarnmelder auf dem Fensterbrett außerhalb der Wohnung liegt. Ein weiteren Rauchwarnmelder finden wir noch im Garten.
Somit kein weiteres Vorgehen in die Wohnung mehr erforderlich.