Von einer Wohnung aus dem Obergeschoss dringt Wasser in die darunterliegende Wohnung. Auf klingeln bei der verursachenden Wohnung wird nicht reagiert. Da nicht auszuschließen ist, dass sich doch jemand in der Wohnung befindet, alarmiert man uns zur Wohnungsöffnung.
Im Beisein von Polizei und Rettungsdienstes öffnen wir die Wohnungstür. Da keine Person vorzufinden ist, übergeben wir die Einsatzstelle an die Polizei.