Richtiger Umgang mit Feuerwerk - Hinweise zum Vermeiden von Verletzungen und Bränden
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel, beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden Hinweise:
- Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:
- Klasse I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
- Klasse II : Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
- Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
- Klasse IV: Großfeuerwerk
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18.00 Uhr bis zum 1. Januar, 1.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
- Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, z.B. Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
- Die Verwendung von Signalmunition und Seenotraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schußwaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist daher verboten.
- Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand, sondern legen Sie sie im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann mit „langem Arm“ an; danach halten Sie 3 bis 4 m Abstand. In der Hand angezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen. Handschuhe schützen vor möglichen Verbrennungen.
- Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand, sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche. Die Rakete muß so aufgestellt werden, daß sie nach dem Abschuß ungehindert aufsteigen kann. Raketen, deren Stöcke beschädigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen „Versager“ erneut anzünden !
- Verantwortungsbewußte Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur in ausreichendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Zündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 m, bei Feuerwerkskörpern die keine Raketen sind, ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
- Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Lüftungsklappen und Fenster Ihrer Wohnung. Für Büro- und Betriebsräume, Läger, Ställe, Schuppen, Garagen gilt das gleiche.
- Bedenken Sie, daß die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohn- und Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen ist gefährlich und führt häufig zu Bränden.
- Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie auch die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
- Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe, aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorratsbehälter sofort wieder schließen.
Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Feuer gekommen sein, das Sie mit eigenen Mitteln nicht löschen können, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr.
- Bewahren Sie vor allem Ruhe.
- Verlassen Sie den Brandraum und schließen Sie die Tür hinter sich.
- Alarmieren Sie über den „Notruf 112“ die Feuerwehr, informieren Sie bitte über folgendes:
- Wer ruft an? Name, Telefonnummer
- Wo wird die Feuerwehr benötigt? Stadtteil, Straße, Hausnummer, Etage
- Was brennt? Sind Menschen oder Tiere durch Feuer bedroht?

